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Weitere Informationen
An die Aktionäre der
SAF-HOLLAND S.A.
Société Anonyme
6870, Boulevard de la Pétrusse
L-2320 Luxembourg
BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS
Entsprechend dem uns von der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre erteilten
Auftrag vom 24. April 2008 haben wir den von der SAF-HOLLAND S.A. aufgestellten
Konzernabschluss bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalver-
änderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Konzernanhang für das Geschäftsjahr
vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 geprüft.
Verantwortung des Board of Directors für den Konzernabschluss
Die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieses
Konzernabschlusses gemäß den International Financial Reporting Standards, wie sie in
der EU anzuwenden sind, liegen in der Verantwortung des Board of Directors. Diese Ver-
antwortung umfasst die Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung des internen Kon-
trollsystems hinsichtlich der Erstellung und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden
Darstellung des Konzernabschlusses, so dass dieser frei von wesentlichen unzutreffenden
Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren,
sowie die Auswahl und Anwendung von angemessenen Rechnungslegungsgrundsätzen und
-methoden und die Festlegung angemessener rechnungslegungsrelevanter Schätzungen.
Verantwortung des Réviseur d'Entreprises
In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung diesem
Konzernabschluss ein Testat zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den
vom Institut des Réviseurs d'Entreprises umgesetzten internationalen Prüfungsgrundsätzen
(International Standards on Auditing) durch. Diese Grundsätze verlangen, dass wir die
Berufspflichten und -grundsätze einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durch-
führen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Konzernabschluss
frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist.
Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt
von Prüfungsnachweisen für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und
Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur
d'Entreprises ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Konzernabschluss wesentliche
unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstößen enthält. Im Rahmen
dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d'Entreprises das für die Erstellung
und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Konzernabschlusses
eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prü-
fungshandlungen festzulegen, nicht jedoch, um ein Testat über die Wirksamkeit des internen
Kontrollsystems abzugeben.
Bericht des Réviseur d'Entreprises