138 Bericht des Réviseur d'Entreprises >> 138 ­139 02 >> SAF-HOLLAND 26 >> Konzernlagebericht 60 >> Konzernabschluss 144 >> Weitere Informationen An die Aktionäre der SAF-HOLLAND S.A. Société Anonyme 68­70, Boulevard de la Pétrusse L-2320 Luxembourg BERICHT ZUM KONZERNABSCHLUSS Entsprechend dem uns von der ordentlichen Generalversammlung der Aktionäre erteilten Auftrag vom 24. April 2008 haben wir den von der SAF-HOLLAND S.A. aufgestellten Konzernabschluss ­ bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Eigenkapitalver- änderungsrechnung, Kapitalflussrechnung sowie Konzernanhang ­ für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008 geprüft. Verantwortung des Board of Directors für den Konzernabschluss Die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung dieses Konzernabschlusses gemäß den International Financial Reporting Standards, wie sie in der EU anzuwenden sind, liegen in der Verantwortung des Board of Directors. Diese Ver- antwortung umfasst die Entwicklung, Umsetzung und Aufrechterhaltung des internen Kon- trollsystems hinsichtlich der Erstellung und den tatsächlichen Verhältnissen entsprechenden Darstellung des Konzernabschlusses, so dass dieser frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist, unabhängig davon, ob diese aus Unrichtigkeiten oder Verstößen resultieren, sowie die Auswahl und Anwendung von angemessenen Rechnungslegungsgrundsätzen und -methoden und die Festlegung angemessener rechnungslegungsrelevanter Schätzungen. Verantwortung des Réviseur d'Entreprises In unserer Verantwortung liegt es, auf der Grundlage unserer Abschlussprüfung diesem Konzernabschluss ein Testat zu erteilen. Wir führten unsere Abschlussprüfung nach den vom Institut des Réviseurs d'Entreprises umgesetzten internationalen Prüfungsgrundsätzen (International Standards on Auditing) durch. Diese Grundsätze verlangen, dass wir die Berufspflichten und -grundsätze einhalten und die Prüfung dahingehend planen und durch- führen, dass mit hinreichender Sicherheit erkannt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen unzutreffenden Angaben ist. Eine Abschlussprüfung beinhaltet die Durchführung von Prüfungshandlungen zum Erhalt von Prüfungsnachweisen für die im Konzernabschluss enthaltenen Wertansätze und Informationen. Die Auswahl der Prüfungshandlungen obliegt der Beurteilung des Réviseur d'Entreprises ebenso wie die Bewertung des Risikos, dass der Konzernabschluss wesentliche unzutreffende Angaben aufgrund von Unrichtigkeiten oder Verstößen enthält. Im Rahmen dieser Risikoeinschätzung berücksichtigt der Réviseur d'Entreprises das für die Erstellung und die den tatsächlichen Verhältnissen entsprechende Darstellung des Konzernabschlusses eingerichtete interne Kontrollsystem, um die unter diesen Umständen angemessenen Prü- fungshandlungen festzulegen, nicht jedoch, um ein Testat über die Wirksamkeit des internen Kontrollsystems abzugeben. Bericht des Réviseur d'Entreprises