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Konzernanhang
Für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2008
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Weitere Informationen
1 INFORMATIONEN ZUM UNTERNEHMEN
Die SAF-HOLLAND S.A. (kurz:,,Gesellschaft") wurde am 21. Dezember 2005 in Form einer
Aktiengesellschaft (Société Anonyme) nach luxemburgischem Recht gegründet. Der Sitz der
Gesellschaft befindet sich in Luxemburg, Boulevard de la Pétrusse 6870. Die Gesellschaft
ist im Handelsregister beim Bezirksgericht Luxemburg unter der Registernummer B 113.090
eingetragen. Die Aktien des Unternehmens sind im Prime Standard der Frankfurter Börse
unter dem Symbol ,,SFQ" (ISIN: LU0307018795) notiert.
Der zum 31. Dezember 2008 aufgestellte Konzernabschluss der SAF-HOLLAND S.A. und
ihrer Tochtergesellschaften (kurz: ,,Konzern" oder ,,Gruppe") wurde am 23. April 2009
durch Beschluss des Board of Directors zur Veröffentlichung freigegeben. Nach luxembur-
gischem Recht ist der Jahresabschluss von den Anteilseignern zu genehmigen.
2 BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE
2.1 Grundlagen der Erstellung des Abschlusses
Der Konzernabschluss der SAF-HOLLAND S.A. wurde in Übereinstimmung mit den am
Abschlussstichtag gültigen International Financial Reporting Standards (IFRS), wie sie in der
Europäischen Union verpflichtend anzuwenden sind, aufgestellt.
Die Aufstellung des Konzernabschlusses erfolgt grundsätzlich unter Anwendung des
Anschaffungskostenprinzips. Hiervon ausgenommen sind derivative Finanzinstrumente, die
zum beizulegenden Zeitwert bewertet werden.
In der Bilanz werden kurz- und langfristige Vermögenswerte sowie kurz- und langfristige
Schulden ausgewiesen. Die Gewinn- und Verlustrechnung wird nach dem Umsatzkosten-
verfahren aufgestellt. Einzelne Posten in der Gewinn- und Verlustrechnung und in der Bilanz
sind zusammengefasst. Sie werden im Anhang gesondert ausgewiesen.
Der Konzernabschluss wird in Euro aufgestellt. Sofern nichts anderes angegeben ist, werden
sämtliche Werte in Tausend Euro (TEUR) angegeben.
Der Konzernabschluss der SAF-HOLLAND S.A. wurde unter der Prämisse der Fortführung
der Unternehmenstätigkeit (,,Going Concern") aufgestellt. Insgesamt ist die Einschätzung
des Fortbestands von wesentlichen Unsicherheiten geprägt, die zum aktuellen Zeitpunkt
nicht mit abschließender Sicherheit beurteilt werden können. Hauptsächlich ist die Einschät-
zung des Fortbestands von der Unsicherheit geprägt, ob im Anschluss an die Stillhaltever-
einbarung eine neue langfristige Kreditvereinbarung abgeschlossen werden kann. Zudem
besteht Unsicherheit darüber, inwieweit die im Sanierungsgutachten genannten Voraus-
setzungen für die finanzielle Sanierungsfähigkeit erfüllt werden können. Bezüglich weiterer
Details verweisen wir auf die Erläuterung des aktuellen Status der Verhandlungen in den
Anhangsangaben 20, 29 und 30.