Corporate Governance 24 Corporate Governance >> 24­25 02 >> SAF-HOLLAND 26 >> Konzernlagebericht 60 >> Konzernabschluss 144 >> Weitere Informationen SAF-HOLLAND legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle und transparente Unterneh- mensführung (Corporate Governance). Gute Unternehmensführung ist für uns eine wichti- ge Basis für den Erfolg des Unternehmens ­ verbunden mit dem Ziel einer langfristigen Steigerung des Unternehmenswerts, von dem Unternehmen, Aktionäre, Mitarbeiter, Liefe- ranten und Kunden gleichermaßen profitieren sollen. Der am 26. Februar 2002 von der Regierungskommission ,,Deutscher Corporate Governance Kodex" verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex, zuletzt geändert am 6. Juni 2008, beinhaltet wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deut- scher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Empfehlungen des Kodex sind zwar nicht bindend, aber das deutsche Aktiengesetz schreibt in § 161 Aktienge- setz vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Diese sogenannte Entsprechenserklärung ist den Aktionären zugänglich zu machen. Da es sich bei der SAF-HOLLAND S.A. um eine Gesellschaft nach luxemburgischem Recht (Société Anonyme, S.A.), handelt, die ausschließlich an einer deutschen Wertpapierbörse notiert ist, unterliegt der Konzern weder den luxemburgischen Regeln noch den deutschen Regeln für Corporate Governance. Dessen ungeachtet haben wir uns jedoch entschlossen, das deutsche Corporate-Governance-Regime freiwillig zu befolgen. Allerdings gelten einige Regeln für unser Unternehmen nur, soweit sie dem luxemburgischen Unternehmensrecht und unserer Unternehmensstruktur entsprechen. Dies gilt insbesondere für die einstufige Leitungsstruktur nach luxemburgischem Recht im Gegensatz zum dualistischen Führungs- system für deutsche Aktiengesellschaften. Wir haben auf Grundlage dieser Rahmenbedingungen beschlossen, die Empfehlungen des Kodex mit den folgenden Ausnahmen zu befolgen: · Klausel 2.3.2 des Kodex: Das Unternehmen wird bis auf Weiteres nicht in allen Fällen allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen die Einberufung der Hauptversammlung und die dazugehörigen Einberufungsunterlagen auf elektronischem Wege übermitteln. · Klausel 3.8 des Kodex: Die Versicherungspolicen, die für das Board of Directors und das Managementteam abgeschlossen wurden, enthalten keinen Selbstbehalt. · Klauseln 4.2.3, 4.2.4, 4.2.5 und 5.4.6 des Kodex: Die Gesamtvergütung der einzelnen Mitglieder des Board of Directors und des Management Board wird weder einzeln offen- gelegt noch aufgeteilt in erfolgsunabhängige, erfolgsbezogene und Komponenten mit langfristiger Anreizwirkung. Mit Ausnahme eines Mitglieds erhalten die Mitglieder des Board of Directors keine erfolgsorientierte Vergütung. Dementsprechend gibt es im Ver- gütungsbericht als Teil des Corporate-Governance-Berichts keine Offenlegung in dieser Hinsicht. Der Vergütungsbericht wird ebenfalls keine Informationen über die Art der Nebenleistungen unserer Gesellschaft für die Mitglieder des Board of Directors und des Management Board enthalten. Die vom Unternehmen an die Mitglieder des Board of