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Corporate Governance
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Weitere Informationen
SAF-HOLLAND legt großen Wert auf eine verantwortungsvolle und transparente Unterneh-
mensführung (Corporate Governance). Gute Unternehmensführung ist für uns eine wichti-
ge Basis für den Erfolg des Unternehmens verbunden mit dem Ziel einer langfristigen
Steigerung des Unternehmenswerts, von dem Unternehmen, Aktionäre, Mitarbeiter, Liefe-
ranten und Kunden gleichermaßen profitieren sollen.
Der am 26. Februar 2002 von der Regierungskommission ,,Deutscher Corporate Governance
Kodex" verabschiedete Deutsche Corporate Governance Kodex, zuletzt geändert am 6. Juni
2008, beinhaltet wesentliche gesetzliche Vorschriften zur Leitung und Überwachung deut-
scher börsennotierter Gesellschaften und enthält international und national anerkannte
Standards guter und verantwortungsvoller Unternehmensführung. Die Empfehlungen des
Kodex sind zwar nicht bindend, aber das deutsche Aktiengesetz schreibt in § 161 Aktienge-
setz vor, dass Vorstand und Aufsichtsrat einer börsennotierten Aktiengesellschaft jährlich
erklären, dass den Empfehlungen des Deutschen Corporate Governance Kodex entsprochen
wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet werden. Diese sogenannte
Entsprechenserklärung ist den Aktionären zugänglich zu machen.
Da es sich bei der SAF-HOLLAND S.A. um eine Gesellschaft nach luxemburgischem Recht
(Société Anonyme, S.A.), handelt, die ausschließlich an einer deutschen Wertpapierbörse
notiert ist, unterliegt der Konzern weder den luxemburgischen Regeln noch den deutschen
Regeln für Corporate Governance. Dessen ungeachtet haben wir uns jedoch entschlossen,
das deutsche Corporate-Governance-Regime freiwillig zu befolgen. Allerdings gelten einige
Regeln für unser Unternehmen nur, soweit sie dem luxemburgischen Unternehmensrecht
und unserer Unternehmensstruktur entsprechen. Dies gilt insbesondere für die einstufige
Leitungsstruktur nach luxemburgischem Recht im Gegensatz zum dualistischen Führungs-
system für deutsche Aktiengesellschaften.
Wir haben auf Grundlage dieser Rahmenbedingungen beschlossen, die Empfehlungen des
Kodex mit den folgenden Ausnahmen zu befolgen:
· Klausel 2.3.2 des Kodex: Das Unternehmen wird bis auf Weiteres nicht in allen Fällen
allen in- und ausländischen Finanzdienstleistern, Aktionären und Aktionärsvereinigungen
die Einberufung der Hauptversammlung und die dazugehörigen Einberufungsunterlagen
auf elektronischem Wege übermitteln.
· Klausel 3.8 des Kodex: Die Versicherungspolicen, die für das Board of Directors und das
Managementteam abgeschlossen wurden, enthalten keinen Selbstbehalt.
· Klauseln 4.2.3, 4.2.4, 4.2.5 und 5.4.6 des Kodex: Die Gesamtvergütung der einzelnen
Mitglieder des Board of Directors und des Management Board wird weder einzeln offen-
gelegt noch aufgeteilt in erfolgsunabhängige, erfolgsbezogene und Komponenten mit
langfristiger Anreizwirkung. Mit Ausnahme eines Mitglieds erhalten die Mitglieder des
Board of Directors keine erfolgsorientierte Vergütung. Dementsprechend gibt es im Ver-
gütungsbericht als Teil des Corporate-Governance-Berichts keine Offenlegung in dieser
Hinsicht. Der Vergütungsbericht wird ebenfalls keine Informationen über die Art der
Nebenleistungen unserer Gesellschaft für die Mitglieder des Board of Directors und des
Management Board enthalten. Die vom Unternehmen an die Mitglieder des Board of